Waffenschränke

 

Wer Langwaffen oder Kurzwaffen besitzt und in seinem Haus oder in seiner Wohnung deponiert, muss laut Gesetzgeber dafür sorgen, dass ein geeignetes Behältnis zur Aufbewahrung zur Verfügung steht. Dadurch werden die Waffen vor Diebstahl und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Die erforderliche Waffenaufbewahrung ist im Waffengesetz (§ 36 WaffG) geregelt. Der optimale Aufbewahrungsort für Gewehre, Pistolen, Munition und alle anderen Waffen ist ein sicherer Waffenschrank. Werden Schusswaffen und Munition gemeinsam in Waffenschränken aufbewahrt, müssen die zur Verfügung gestellten Behältnisse der europäischen Kategorie nach DIN/EN 1143-1, mindestens aber dem Widerstandsgrad 0/N entsprechen.

 

Waffenschränke sind in unterschiedlichen Ausstattungen und für die Ansprüche von Jägern, Sportschützen, Sammlern und Waffenliebhabern mit verschiedenen Sicherheitsstufen erhältlich. Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum richtigen Waffenschrank.