In Sachsen-Anhalt gilt die Rauchmeldereinbaupflicht für
Neu- und Umbauten ab dem 15.03.2006
Bestandsbauten bis zum 31.12.2015
Demnach ist mindestens ein Rauchwarnmelder in allen
Schlafräumen
Kinderzimmern
Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
zu Installieren
Lassen Sie sich von unserem fachkundigen Personal informieren. Wir erstellen Ihnen gerne unverbindlich ein Angebot für Rauchwarnmelder, deren Montage und die Jährliche Wartung.